Der Haushaltsausschuss, auch als Königsausschuss bezeichnet, ist mit seinen 41 Mitgliedern einer der größten Ausschüsse des Bundestags. Er berät federführend alle Haushaltsvorlagen sowie den von der Bundesregierung jährlich vorzulegenden Bundeshaushalt.
Das bedeutet: Ohne die Zustimmung des Haushaltsausschusses bekommt die Bundesregierung keinen Cent.
Der Ausschuss setzt zu diesem Zweck für jeden Einzelplan des Haushalts ein Mitglied jeder Fraktion als Berichterstatter/in ein. Die Berichterstatter/innen beschäftigen sich nach Vorlage des Haushaltsentwurfs intensiv mit dem Finanzierungsbedarf des jeweiligen Verfassungsorgans oder Ministeriums. Vor der Beratung im Ausschuss führt die Berichterstattergruppe insbesondere mit den Ministerinnen und Ministern sowie den Verwaltungsspitzen der Häuser sogenannte Berichterstattergespräche, deren Ergebnisse die wesentliche Grundlage für die Beratungen im Ausschuss darstellen. Der Ausschuss legt seinerseits dann zu jedem Einzelplan dem Plenum des Deutschen Bundestages eine separate Beschlussempfehlung vor.
Ich bin als Berichterstatter für den Einzelplan 1 Bundespräsident und Bundespräsidialamt sowie den Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit und zuständig.
Ausgaben: 3,646 836 Mrd. im Kabinettbeschluss
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a08/arbeit_und_aufgaben.html