50 Millionen Euro für den altersgerechten Umbau von Wohnraum

Altersgerechtes Wohnen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2016 wichtige Signale in der Wohnungsbaupolitik gesetzt. Neben der Aufstockung der Kompensationszahlungen für die soziale Wohnraumförderung um 500 Millionen Euro jährlich wird das Zuschussprogramm für den altersgerechten Umbau auf 50 Millionen Euro aufgestockt.

Von diesen wohnungsbaupolitischen Weichenstellungen sollen auch die Menschen im Freistaat profitieren. Thüringen erhält 5,6 Prozent aus den Mitteln für den sozialen Wohnungsbau also ab 2016 rund 57 Millionen Euro jährlich. Wichtig ist nun, dass die Mittel auch bei denjenigen ankommen für die sie vorgesehen sind, also Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen entsteht. 2014 kamen rund 8 der 29 Millionen Euro Bundesmittel in Thüringen für die Wohnraumförderung zum Einsatz, 20 Millionen Euro flossen in eine Rückstellung des Freistaates. Diese Rücklage sollte ebenso wie die neuen Mittel nun zeitnah in den Bau und die Modernisierung von bezahlbaren Wohnungen fließt.

Nicht nur für den Mangel an Wohnraum, auch für die Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Wohnungsmarkt bringt der Bundeshaushalt 2016 Besserung: Das Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wird von bislang 27 Millionen auf insgesamt 50 Millionen Euro aufgestockt.

Weitere 23 Millionen Euro konnte die SPD im Haushaltsausschuss mobilisieren, um den altersgerechten Umbau damit noch stärker zu fördern.

Dass der Handlungsbedarf in diesem Bereich enorm ist, zeigt die starke Nachfrage nach dem Programm: Während im Jahr 2011 im Schnitt noch 20 Anträge pro Tag für die Zuschussförderung eingingen, sind es jetzt 80 Anträge täglich, also vier Mal so viele.

Hintergrund:

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ soll Anreize für einen frühzeitigen Umbau zu setzen, um älteren oder in der Mobilität eingeschränkten Menschen einen möglichst langen und selbstbestimmten Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Hauseigentümer, Vermieter und Mieter erhalten auf Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionszuschüsse, beispielsweise für den Einbau von Rampen, ebenerdiger Duschen, der Verbreiterung von Türen oder den Schwellenabbau.

Im Jahr 2050 wird jede/r Siebte über 80 Jahre alt sein – dabei sind derzeit nur ein bis zwei Prozent des gesamten Wohnungsbestands altersgerecht. Alleine bis 2030 werden daher zusätzlich rund 2,9 Millionen barrierearme Wohnungen benötigt. Für Thüringen sieht die Thüringer Wohnungsmarktstudie einen jährlichen Bedarf von rund 3000 barrierefreien Wohnungen.

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de