Der Bund sollte die Verwendung seiner Gelder kontrollieren dürfen

Bericht Finanzbeziehungen Bund Länder

Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen zum Jahreswechsel 2019/2020 umfassend neu geregelt werden. Aus diesem Anlass hat der Präsident des Bundesrechnungshofes (als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung) in der letzten Woche einen Bericht mit Überblick über die bestehenden Bund-Länder-Finanzen und Reformempfehlungen veröffentlicht.

Ich stimme dem Bericht darin zu, dass Aufgaben, Kompetenz und finanzielle Verantwortung stärker als bislang bei jeweils einer staatlichen Ebene zusammengeführt werden müssen. Dort, wo das (noch) nicht geht und der Bund den Ländern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung finanziell hilft, sollte er aber auch Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung seiner Gelder haben.

Ein wichtiges Beispiel: Die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau liegt seit der Förderalismusreform 2006 bei den Ländern. Der Bund unterstützt sie mit jährlich 518,2 Millionen Euro bei ihrer Aufgabe. *

Allerdings gibt es keine Berichtspflicht der Länder über die Verwendung der Mittel mehr, sie müssen nicht mehr zwingend für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt werden. Die Folgen machen sich bemerkbar: Die Zahl der Sozialwohnungen sinkt seit Jahren. Gab es Ende der 1980er Jahre rund vier Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, sind es heute nur noch 1,5 Millionen. Nur 11.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr entstehen derzeit.

Auch wenn der soziale Wohnungsbau im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, so stehen wir doch alle in der Verantwortung, dass Wohnen nicht zum Luxusgut wird, sondern bezahlbar ist. Ich bin daher für eine Wiedereinführung der sozialen Zweckbindung. Nur so können wir sicherstellen, dass das Bundesgeld nicht für das Stopfen von Haushaltslöchern verwendet wird, sondern dort ankommt, wo es benötigt wird!

Hier geht es zum Bericht des Bundesrechnungshofes:

https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/gutachten-berichte-bwv/berichte/langfassungen/2015-bwv-bericht-finanzbeziehungen-zwischen-bund-und-laendern

*Im Zuge der Reform hat sich der Bund verpflichtet, den Ländern befristet bis Ende 2019 Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt zuzuweisen, sogenannte „Entflechtungsmittel“. Sie kompensieren den Wegfall der Mitfinanzierung durch den Bund in der ehemaligen Gemeinschaftsaufgabe.