Lemme erfreut über Urteil zur Extremismusklausel

Steffen-Claudio Lemme

Zur Niederlage von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vor dem Verwaltungsgericht Dresden und der Verfassungswidrigkeit der Extremismusklausel erklärt Steffen-Claudio Lemme:


Das Verwaltungsgericht Dresden hat festgestellt, dass die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eingeführte Extremismusklausel verfassungswidrig ist.

Nach dem Willen von Schröder müssen Antragsteller eine Erklärung unterzeichnen, in der sie sich zum Grundgesetz bekennen und dafür Sorge tragen, dass dies auch für ihre Kooperationspartner gilt – sie sollen also für die Gesinnung Dritter haften.


Das Urteil des Verwaltungsgerichtes zeigt: Nicht die von ihr gegängelten Bürger haben ein Problem mit unserer Verfassung, sondern ganz offenbar hat Kristina Schröder selbst Geist und Grundwerte des Grundgesetzes nicht begriffen. Offenbar können erst die Gerichte Kristina Schröder auf den Boden des Grundgesetzes und den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückzwingen. Das genauso störrische wie ignorante Festhalten an der Extremismusklausel ist demokratiepolitisch fatal, es ist kontraproduktiv und es widerspricht dem Geist unserer Verfassung.


Unsere Demokratie bedarf des alltäglichen Engagements der Bürger. Daher muss die Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus vom Gedanken des Vertrauens getragen sein. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat mit der Extremismusklausel das Vertrauen in das demokratische Engagement der Bürger ins Gegenteil verkehrt und sie allesamt unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt.


Wer so etwas tut, sät bewusst eine Kultur des Misstrauens und erzeugt ein Klima, in dem Engagement und Zivilcourage nicht gestärkt werden, sondern erlahmen. Das Gefühl wechselseitiger Kontrolle, des sichtbaren, unsichtbaren oder nur vermuteten Überprüfens der Menschen untereinander vergiftet die Atmosphäre.