„Demokratieerklärung“ verfassungsrechtlich bedenklich

Ein am Donnerstag von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Deutschen Bundestag eingebrachter Antrag, fordert Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) zu einem Verzicht auf die geplante „Demokratieerklärung“ auf. Hintergrund ist, dass nach dem Willen von Bundesministerin Dr. Christina Schröder Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus seit der neuen Förderperiode (ab 2011) eine "Demokratieerklärung" unterschreiben müssen. Dies ist Voraussetzung dafür, Fördergelder aus dem Bundesprogramm “Toleranz fördern - Kompetenz stärken” zu erhalten.

 

Dies sei nicht der richtige Weg zur Stärkung der Demokratie, denn „in einem Klima des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsüberprüfung dürfte sich das Erleben von demokratischer Teilhabe kaum organisieren lassen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete und Mobit-Vorsitzende Steffen-Claudio Lemme.


Viele Initiativen und Vereine engagieren sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie. Durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Menschenrechte. „Wenn der Staat erwartet, dass Bürger für eine demokratische Kultur, also für die Grundlagen des demokratischen Staates selbst eintreten, so tut er gut daran, diesen Bürgern nicht a priori mit Misstrauen zu begegnen.“

 

Zusätzlich zu den moralischen Bedenken gegen eine sogenannte „Demokratieerklärung“ bestehen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Dies ergab ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Es stellt klar, dass eine solche Forderung des Staates in einem bloßen Zuwendungsverhältnis gegen die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit verstößt.