Meine Bezüge als Bundestagabgeordneter
Diäten 2012:7960 € / Monat (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt)
Die Diäten wurden u.a. 2004, 2005, 2006, 2007 und 2010 nicht erhöht.
Diätenerhöhung beschlossen im Juli 2011:
Diäten ab 2013: 8252 €
Diätenerhöhung 2014: bis zum Jahreswechsel Erhöhung in zwei Stufen auf 9082 Euro
4.204€ / Monat (steuerfrei) für mandatsbezogene Ausgaben. Hierzu zählen die Miete und Kosten für meine Bürgerbüro (Bücher, Zeitungen, Porto), die Miete für die Zweitwohnung in Berlin, Öffentlichkeitsarbeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Website), zusätzliche Reisekosten (Hotel, Taxi usw.). Die Aufwandspauschale ist steuerfrei, ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden.
Büro und technische Ausstattung
Bürokostenpauschale
Mitarbeiter/innen
Ebenfalls aus den Mitteln meiner Mitarbeiterpauschale beteilige ich mich anteilig an den Personalkosten für:
Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Mir stellt der Deutsche Bundestag bestimmte Leistungen für Dienstreisen zur Verfügung:
Neben meiner Tätigkeit als Abgeordneter bin ich noch mit einer viertel Stelle für den Deutschen Gewerkschaftsbund tätig. Ich erhalte hierfür ein Gehalt von 1200 € Brutto.
Ich bin freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert in der AOKPlus. Ich zahle den Höchstbetrag von 625,55 € entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze von 4.050 €. Ich erhalte zu den Krankenversicherungskosten einen Zuschuss des Bundestages in Höhe von 305 €.
Ich könnte aber jede Legislaturperiode neu zwischen der Beihilfe (wie Beamte) und einem Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Die Beihilfe würde dann 70 % meiner Arzthonorare übernehmen.
Unter unserer Ägide wurden in 2004 und 2007 Kürzungen der Altersversorgung von Abgeordneten vorgenommen. Als Abgeordneter erhalte ich eine Altersentschädigung: Seit 1. Januar 2008 beträgt der Satz für die Altersentschädigung nach bereits einem Jahr der Mitgliedschaft 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um weitere 2,5 % bis zu einem Höchstsatz von 67,5 %. Dieser ist nach 27 Mitgliedsjahren erreicht.