Diät & Entschädigungen

Meine Bezüge als Bundestagabgeordneter

Meine Bezüge als Bundestagabgeordneter

Diäten 2012:7960 € / Monat (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt)
Die Diäten wurden u.a. 2004, 2005, 2006, 2007 und 2010 nicht erhöht.

Diätenerhöhung beschlossen im Juli 2011:
Diäten ab 2013: 8252 €

Diätenerhöhung 2014: bis zum Jahreswechsel Erhöhung in zwei Stufen auf 9082 Euro

Aufwandsentschädigung

4.204€ / Monat (steuerfrei) für mandatsbezogene Ausgaben.  Hierzu zählen die Miete und Kosten für meine Bürgerbüro (Bücher, Zeitungen, Porto), die Miete für die Zweitwohnung in Berlin, Öffentlichkeitsarbeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Website), zusätzliche Reisekosten (Hotel, Taxi usw.). Die Aufwandspauschale ist steuerfrei, ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden.

Amtsausstattung als Bundestagsabgeordneter

Büro und technische Ausstattung

  • Büroräume in Berlin
  • 4 PCs und 2 Laptops für das Büro in Berlin und meine Wahlkreisbüros
  • Möbel und weitere Ausstattung für das Berliner Büro und das Bürgerbüro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt. Andere Kosten der Büros (z.B. Porto, Miete der Bürgerbüros) muss von der steuerfreien Kostenpauschale bestritten werden.

Bürokostenpauschale

  • 12.000 € im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc. werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt.

Mitarbeiter/innen

  • Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 16.019,00 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.

Ich beschäftige:

  • Zwei wissenschaftliche MitarbeiterInnen / Büroleitung (Vollzeit) in Berlin
  • Eine wissenschaftliche Mitarbeiter (Vollzeit) in Sondershausen
  • Eine Sachbearbeiterin in Sömmerda (20h)
  • Einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Apolda (Vollzeit)
  • Praktikanten mit Aufwandsentschädigung

Ebenfalls aus den Mitteln meiner Mitarbeiterpauschale beteilige ich mich anteilig an den Personalkosten für:

  • Mitarbeiter der Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion
  • Mitarbeiter der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion

Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Dienstreisen

Mir stellt der Deutsche Bundestag bestimmte Leistungen für Dienstreisen zur Verfügung:

  • Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit (nur innerdeutsch)
  • Netzkarte Deutsche Bahn – BahnCard 100 (1. Klasse)
  • Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin
  • Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten (z.B. ÖPNV, Taxi, Auto) innerhalb des Wahlkreises und zu anderen Veranstaltungen müssen von der steuerfreuen Kostenpauschale beglichen werden.

 

Sonstige Einnahmen

Neben meiner Tätigkeit als Abgeordneter bin ich noch mit einer viertel Stelle für den Deutschen Gewerkschaftsbund tätig. Ich erhalte hierfür ein Gehalt von 1200 € Brutto.

Krankenversicherung

Ich bin freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert in der AOKPlus. Ich zahle den Höchstbetrag von 625,55 € entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze von 4.050 €. Ich erhalte zu den Krankenversicherungskosten einen Zuschuss  des Bundestages in Höhe von 305 €.

Ich könnte aber jede Legislaturperiode neu zwischen der Beihilfe (wie Beamte) und einem Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Die Beihilfe würde dann 70 % meiner Arzthonorare übernehmen.

Altersversorgung

Unter unserer Ägide wurden in 2004 und 2007 Kürzungen der Altersversorgung von Abgeordneten vorgenommen. Als Abgeordneter erhalte ich eine Altersentschädigung: Seit 1. Januar 2008 beträgt der Satz für die Altersentschädigung nach bereits einem Jahr der Mitgliedschaft 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um weitere 2,5 % bis zu einem Höchstsatz von 67,5 %. Dieser ist nach 27 Mitgliedsjahren erreicht.

Regelung der Zuwendungen

Einen vollständigen Überblick über alle Zuwendungen finden sie im Abgeordnetengesetz unter bundestag.de