Neuerungen zum 1. Januar 2010 in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Prof. Karl Lauterbach - Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion, St.- C. Lemme MdB

„Der Jahreswechsel beschert den Versicherten diverse Neuerungen. Es muss in diesem Zusammenhang nochmals deutlich herausgestellt werden, dass der Verdienst jener Neuerungen der alten Bundesregierung unter Beteiligung der SPD zuzurechnen sind.“

 

Lemme verwies unter anderm auf die im Zuge der Pflegereform 2008 beschlossene Anhebung der Sätze für die vollstationäre Pflege, Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, für Pflegeaufwendungen im Rahmen der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege bis hin zur teilstationären Tages- und Nachtpflege.

 

„Die Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen und Pflegepersonal ist gerade für unsere Region, in der die Folgen von demographischem Wandel und steter Abwanderung besonders deutlich zu Tage treten, von besonderer Bedeutung. Wir werden genau schauen, wo die neue Regierung an dieser Stelle die Rolle rückwärts macht. Ihre unsozialen Pläne für eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung liegen bereits vor.“

 

2010 kommt es weiterhin zu einer Anhebung der Beitragsmessungsgrenze für Arbeitnehmer auf 4650 Euro des Bruttolohns. Darüber hinaus wird beitragsfrei versicherten Familienangehörigen zukünftig ein höheres Einkommen zugebilligt. Das zulässige Gesamteinkommen erhöht sich bei ihnen auf 365 Euro pro Monat. Für geringfügig Beschäftigte bleibt es bei einem zulässigen Gesamteinkommen von 400 Euro.

 

Auch die Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung ändern sich. Mit dem bereits im Februar 2007 verabschiedeten GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die Kassen nun zum 1. Januar 2010 grundsätzlich zur Ausschreibung ihrer Verträge mit Hilfsmittelherstellern verpflichtet. Die Versicherten müssen dann ausschließlich die von der Kasse benannten Vertragspartner nutzen. Lemme dazu: „Ich bin der Überzeugung, dass auf diesem Feld nachjustiert werden muss. Wie mir im Rahmen meiner Arbeit im Petitionsausschuss überaus deutlich geworden ist, hat diese Regelung vereinzelt zu inakzeptablen Härten für einige Versicherte geführt.“