Mehrgenerationenhäuser nehmen erste Hürde für Bewerbung

MGH nehmen erste Hürde für Förderprogramm des Bundes

Roßleben, Apolda, Kindelbrück, Sondershausen, Nordhausen, Mühlhausen und Körner für neues Bundesprogramm geeignet

Am 1. Januar 2017 startet das neue Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus (2017-2020). Um von der Förderung zu profitieren, mussten die bereits bestehenden Mehrgenerationenhäuser (MGH) am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Die Auswertung ist nun abgeschlossen. 23 MGHs in Thüringen können nun bis zum 31. Oktober 2016 einen Antrag auf Förderung stellen. Darunter die Häuser in Roßleben, Apolda, Kindelbrück, Sondershausen, Nordhausen, Mühlhausen und Körner.

Ich kenne viele Mehrgenerationenhäuser in meinem Wahlkreis seit Jahren. Die Mehrgenerationenhäuser als generationenübergreifende Begegnungsstätten sind häufig zu einem unverzichtbaren Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens in den Kommunen geworden. Dass die Häuser im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens überzeugen konnten, wundert mich deshalb nicht. Nun heißt es Daumen drücken für die Antragstellung!

 

Hintergrund: Die Mehrgenerationenhäuser werden von 2017 bis voraussichtlich 2020 jährlich mit 40.000€ unterstützt. Die Finanzierung der Häuser setzt sich aus einer Förderung des Bundes mit 30.000€ jährlich und einer Kofinanzierung durch die Kommune bzw. den (Land-)Kreis oder das Land in Höhe von 10.000€ pro Jahr zusammen.