Unkonventionelles Fracking wird verboten - Erdgasförderung nur mit hohen Umweltstandards

Unkonventionelles Fracking wird verboten - Foto: I-vista  / pixelio.de

Unkonventionelles Fracking wird verboten. Forschung ist nur nach Zustimmung der Länder in ganz engen Grenzen möglich. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber.

Das sind die wesentlichen Punkte, die in dieser Woche von den Koalitionsfraktionen in Berlin beschlossen wurden. Am Freitag kann das Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen. Das ist ein gutes Signal auch für Thüringen, wo ich mit Initiativen gegen Fracking seit Jahren in Kontakt stehe. Es war alles andere als einfach, aber wir konnten uns gegen weite Teile der CDU/ CSU mit unseren Vorstellungen durchsetzen.

Für die öffentliche Wasserversorgung haben wir erreicht, dass in allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden soll.

Unser Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort.