Lemme: „Hilfe und Unterstützung in der letzten Lebensphase“

Reichstagskuppel mit Besuchern

Am heutigen Mittwoch wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Steffen-Claudio Lemme, erklärt dazu:

„Schwerstkranke und Sterbende zu begleiten und ihre Würde zu achten, gehört zu den wichtigen Aufgaben einer modernen Gesellschaft. Am Ende eines Lebens sollte jeder Gewissheit haben, dass er nicht allein ist, er gut versorgt und begleitet wird. Die Hospiz- und Palliativversorgung hat in den letzten Jahren einen stetigen Ausbau erfahren. Das ist gut. Die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen ist jedoch weiterhin notwendig.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland zu gewährleisten. Insbesondere in ländlichen Gebieten fehlt es noch an ausreichenden Angeboten. Der Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) setzt da an.

Die Hospizarbeit insgesamt soll finanziell besser gefördert werden. Mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen wird zudem die ambulante Palliativversorgung gestärkt. In den Altenpflege-Einrichtungen soll die Hospiz - und Palliativversorgung ausgebaut werden, denn viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Versicherte und ihre Angehörigen sollen künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten.