Streikrecht ist ein Grundrecht

Anlässlich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen erklärt Steffen-Claudio Lemme:

 

„Ich begrüße das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in aller Deutlichkeit. Es ist eine wichtige Etappe und ein guter Tag für die rund 1,3 Millionen Beschäftigten in den christlichen Kirchen und deren Einrichtungen.
Streikrecht ist ein Grundrecht und muss für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Möglichkeit sein, ihre Forderungen gegenüber ihren Arbeitgebern zu vertreten.

 

Selbst in kirchlichen Einrichten und kirchlichen Tendenzbetrieben müssen die Angestellten eine Möglichkeit haben mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe zu verhandeln. Dies wird jedoch durch das Streikverbot ausgehebelt. Wie soll eine Mitarbeitervertretung in Tarifstreitigkeiten auf Augenhöhe verhandeln können, wenn ihnen jegliches Druckmittel fehlt?

 

Für mich als Gewerkschafter ist der Status Quo in kirchlichen Einrichtungen teilweise unerträglich. Im Gespräch mit Betroffenen wird sehr deutlich wie wenig Handhabe gegen Lohndumping, Abbau von Kündigungsschutz und sich verschlechternde Arbeitsbedingungen besteht.
Die Arbeitnehmer in den kirchlichen Einrichtungen haben schon Schwierigkeiten ihre gesetzlichen Ansprüche vor einer neutralen Arbeitsgerichtsbarkeit zu vertreten, durch die Unterbindung des Streikrechts werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz gezielt im Zaum gehalten und ruhiggestellt. Dies darf nicht unser Anspruch an gleiche Behandlung für alle sein.
Die Beschäftigen in kirchlichen Wirtschaftsunternehmen dürfen, durch die aktuelle Gesetzgebung, keine Arbeiternehmerinnen und Arbeiternehmer dritter Klasse sein.“