Patientenrechtegesetz der Regierung greift zu kurz

Den Kabinettsbeschlusses zum „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ bewertet Lemme mit folgenden kurzen Worten:

 

„Über zwei Jahre hat sich die Bundesregierung mit einem Patientenrechte-Gesetz Zeit gelassen. Am Ende reicht es dann nur für eine Zusammenfassung bereits bestehender Rechte. Viele für die Patientinnen und Patienten relevanten Fragen wurden überhaupt nicht behandelt. So warten Betroffene weiter auf einen Entschädigungsfonds, der Patientinnen und Patienten in Härtefällen unbürokratische Hilfe gewähren könnte. Der Bundesgesundheitsminister Bahr hat einen gleichlautenden Vorschlag der SPD-Fraktion leider abgelehnt. Ebenso notwendige Regelungen zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten oder ein Stimmrecht von Vertretern der Patientinnen und Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss. Damit enttäuschen er zusammen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Patientinnen und Patienten in Deutschland, denen seit Jahren von dieser Seite Unterstützung versprochen wird.“