Ärztlichen Zusatzgeschäften klare Grenzen setzen

SCL & Prof. Dr. Karl Lauterbach im Plenum

Steffen-Claudio Lemme am Rande der Debatte zum Antrag der Fraktion der SPD: „Individuelle Gesundheitsleistungen eindämmen“ (BT-Drs. 17/9061) im Deutschen Bundestag:

 

„Dem Zusatzgeschäft vieler Ärzte mit sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen müssen dringend klare Grenzen gesetzt werden. Patienten müssen zukünftig wirksam davor geschützt werden, dass ihnen von manchen Geschäftemachern in weißen Kitteln unnötige oder unwirksame Therapien aufgedrängt werden. Sie werden immer dem Rat des Arztes folgen, der ihnen im Zweifel das Geld für eine zusätzliche Untersuchung oder Therapien aus der Tasche zieht. Dabei handelt es sich hier um medizinische Maßnahmen, die aus gutem Grund nicht Bestandteil von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Denn sie sind unnötig oder schlicht unwirksam“, so Lemme am Rande der Debatte.

 

Der SPD-Antrag fordert eine strikte Trennung von Leistungen nach dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung und derartigen Zusatzgeschäften, die sich mittlerweile auf rund 1,5 Milliarden Euro jährlich belaufen. Künftig sollen beide Leistungsarten nicht mehr am selben Tag vom Arzt erbracht werden dürfen. Um Patientinnen und Patienten eine hinreichende Bedenkzeit bei einer offerierten individuellen Gesundheitsleitsung einzuräumen, soll ein weiterer Besuch beim Arzt nötig werden. Ausnahmen wird es jedoch für einen sehr kleinen Teil von Gesundheitsleistungen wie beispielsweise Reiseschutzimpfungen oder sportmedizinische Untersuchungen geben, die jedoch ausdrücklich vom Patienten selbstständig nachgefragt werden.

 

Lemme weiter: „Unser Hauptaugenmerk liegt auf dem Schutz der Patienten und ihrer Stärkung gegenüber dem Arzt. Nur ein mündiger Patient wird sich gegen nutzlose Behandlungen entscheiden. Deswegen brauchen wir diese Bedenkzeit. Wir wollen, dass Ärztinnen und Ärzte sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und ihre Zeit nicht mit Zusatzgeschäften verschwenden. Denn letztlich fehlt diese Zeit für wirklich notwendige Untersuchungen und Behandlungen anderer Patienten.“

 

„Individuelle Gesundheitsleistungen eindämmen“ (BT-Drs. 17/9061) gibts  hier_button_roh_150_fertig_tranparent