Nein zu Lohndumping – Eindämmung von Werkverträgen!

Anlässlich der Bundesratsdebatte am 30. März Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkverträge verhindern erklärt Steffen-Claudio Lemme:

 

"Wer unsichere Beschäftigung bekämpfen will, muss gegen den zunehmenden Missbrauch von Werkvertragsbeschäftigung vorgehen. Die andauernde Blockadehaltung der CDU beim Thema Mindestlohn ist vollkommen überholt. Neben der Leiharbeit ist in Thüringen mit der sogenannte Werkvertragsarbeit ein neues Billiglohnmodell auf dem Vormarsch. Werkverträge werden von Unternehmen in letzter Zeit zunehmend anstelle von regulären Arbeitsverhältnissen abgeschlossen. Werkvertragsarbeiter sind nicht beim Unternehmen angestellt, sondern bei einem Subunternehmen. Diese Firmen werden je Werk bezahlt, also zum Beispiel für das Einräumen einer Palette Lebensmittel in ein Supermarktregal.

 

Missbräuchliche Verwendung findet die sogenannte Werkvertragsarbeit vor allem im Einzelhandel. Supermärkte wie Real, Kaufland und Netto lagern ganze Abteilungen an Subunternehmen aus. Regulierungen für Leiharbeit werden damit umgangen und Mindestlöhne ausgehebelt. Im Thüringer Einzelhandel beträgt der Stundenlohn für Beschäftigte im Einzelhandel nach dem Tarifvertrag von ver.di 10,45 Euro. Leiharbeitskräfte dagegen verdienen nach Mindestlohn 7,01 Euro. Und Werkvertragsarbeiter räumen für lediglich 6 Euro pro Stunde Regale ein. Die Betroffenen leisten die gleiche Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit regulären Arbeitsverträgen und Leiharbeitsverträgen, nur zu weitaus geringeren Löhnen. Hinzu kommt, dass die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge auf die Werkvertragsarbeiter abgewälzt werden. So entsteht eine Dreiklassengesellschaft in den Betrieben: Regulär Beschäftigte, Leiharbeiter und Mitarbeiter mit Scheinwerkverträgen. Das ist nicht länger hinnehmbar.

 

Mit der Bundesratsinitiative sollen die Kontrollmöglichkeiten zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung erweitert und die Rolle der Betriebsräte gestärkt werden, die bei der Auftragsvergabe ein Mitspracherecht erhalten müssten. Von zentraler Bedeutung bleibt weiterhin unsere Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn."