Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen!

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um Falschabrechnungen von Krankenhäusern und einer Anhörung zu einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur wirksamen Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bezieht Lemme mit folgenden Worten Stellung:

 

„Falschabrechnungen und Vorteilsnahme im Gesundheitswesen verursachen erhebliche finanzielle Schäden zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Verschärfend kommt hinzu, dass Patientinnen und Patienten im Falle von Korruption niedergelassener Ärztinnen und Ärzte Gefahr laufen, nicht die für sie beste Therapie oder Medikation zu erhalten. Wirksame Sanktionsmechanismen sind daher überfällig.“

 

Der GKV-Spitzenverband schätzt allein die Verluste durch falsche Abrechnungen von Krankenhäusern auf ca. 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Während Korruption durch Klinikärztinnen und -ärzte bereits geahndet werden kann, kennt die Rechtsprechung mit Verweis auf die Berufs- und Unternehmerfreiheit im Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte diesen Tatbestand nicht.

 

Lemme weiter: „Die Freiheit niedergelassener Ärzte muss spätestens beim Verdacht unzureichender oder einseitiger Behandlung von Patientinnen und Patienten enden. Wir müssen daher dringend im Strafgesetzbuch zu einem Korruptionstatbestand auch für niedergelassene Vertragsärztinnen und Ärzte kommen. Darüber hinaus müssen Krankenhäusern zukünftig Strafzahlungen auferlegt werden können, um Falschabrechnungen wirksam zu verhindern. Den Versicherten ist nicht zu vermitteln, dass sie mit Beitragserhöhungen und drohenden Zusatzbeiträgen zu rechnen haben, während sich andere auf ihre Kosten womöglich bereichern.“