Das Versorgungsstrukturgesetz verdient den Namen nicht

SCL im Plenum des Deutschen Bundestages

Aus Anlass der 2./3. Lesung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und seiner erwartungsgemäßen Verabschiedung fasst Steffen-Claudio Lemme folgende Kritikpunkte zusammen:

 

„Für mich steht fest, dass dieses Gesetz die medizinischen Versorgungsprobleme in ländlichen Regionen insbesondere in Ostdeutschland nicht lösen wird. Echte Anreize setzt es nicht. Denn ein Gesetz, welches den Namen verdient hätte, dürfte nicht bei den Ärztinnen und Ärzten, sondern müsste bei den Patientinnen und Patienten und deren Bedürfnissen ansetzen.“

 

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetzes wird unter anderem die Vergütungsverteilung der Leistungserbringer wieder regionalisieren, was zu einer Verfestigung der Unterschiede bei den Arzthonoraren in Ost und West führen wird. Der Intransparenz bei der Vergütung wird auf diese Weise Vorschub geleistet und die von der Bundesregierung beabsichtigten ausschließlich finanziellen Anreize werden in ihr Gegenteil verkehrt.

 

„Das Gesetz wird keinen der aktuell benötigten 258 Hausärzte oder 22 Fachärzte in die unterversorgten Gebiete Thüringens locken. Die Rahmenbedingungen hierfür sind jetzt schon außerordentlich. So zahlt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auch heute bereits Investitionskostenpauschalen bei Niederlassung von bis zu 60.000 Euro oder bietet ein Anstellungsverhältnis in einer sogenannten Eigeneinrichtung. Es liegt also nicht am Geld!“

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte im Laufe der Debatte eigene Problemlösungsansätze unterbreitet, die vor allem den praktizierenden Ärztinnen und Ärzten eine Entlastung bei ihrer Tätigkeit am Patienten versprach und innovative Formen der aufsuchenden Versorgungsmedizin zum Kern hatte.

 

„Was wir brauchen sind Maßnahmen die sofort greifen. Vieles gibt es oder gab es schon einmal. Ein schönes Beispiel ist die „gute“ Schwester Agnes, die den Menschen vor Ort als erster medizinischer Ansprechpartner zu Verfügung stand. Sie könnte auch heute eine Lücke schließen. Aber auch mobile Filialpraxen, die zu den Menschen in ihre Städte und Dörfer kommen oder die Einrichtung von Patienten-Shuttles sind eine Möglichkeit. Wir müssen also im Interesse der Betroffenen neue Wege gehen und nicht wie dieses Gesetz eingefahrene Strukturen konservieren.“

 

Eine Berichterstattung zum Thema finden Sie hier_button_roh_150_fertig_tranparent