Kahlschlag bei der Arbeitsmarktförderung

Anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ erklärt Steffen-Claudio Lemme:

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bewirkt faktisch keine Verbesserung der Eingliederungschancen für Langzeitarbeitslose, sondern ist eine Kürzung der Eingliederungsmittel für die Jobcenter. Unter dem Deckmantel einer Reform wird hier ein arbeitsmarktpolitischer Kahlschlag durchgeführt. Damit verkauft die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger für dumm.


Bundesweit werden die Mittel für den Rechtskreis SGB II bis 2015 um 19,1 Milliarden Euro gekürzt. Allein für den Freistaat Thüringen bedeutet das in den kommenden vier Jahren ein Minus von 715 Millionen Euro. Bei den Jobcentern vor Ort fehlt jetzt das Geld für dringend erforderliche Weiterbildungs-, Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen und für öffentlich geförderte Beschäftigung. Wichtige arbeitsmarktpolitische Initiativen stehen damit möglicherweise vor dem Aus bzw. wurden bereits eingestellt. Es trifft ganz besonders die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Leiden werden insbesondere diejenigen Regionen, die am stärksten von hoher Arbeitslosigkeit betroffen und deshalb auf eine ausreichende Mittelausstattung ganz besonders angewiesen sind. Wer sich bisher intensiv um langzeitarbeitslose Menschen gekümmert und in qualitativ hochwertige Arbeitsmarktpolitik investiert hat, der ist besonders benachteiligt.


Die öffentlich geförderte Beschäftigung wird durch die geplante Neuregulierung drastisch zurückgefahren. Ein leistungsfähiger sozialer Arbeitsmarkt wird verhindert. In der Arbeitslosenversicherung wird es keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr geben. Dies trifft insbesondere Nichtleistungsempfänger, d. h. Menschen, die mangels Bedürftigkeit keinen Anspruch auf ALG II haben und hier vor allem Frauen.


Der Weg in die Selbständigkeit wird für viele Menschen verbaut, da der, in der Großen Koalition neu geschaffene, Gründungszuschuss im SGB III von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt werden soll. Zudem werden die Förderkonditionen verschlechtert und die Zugangsvoraussetzung verschärft. Es wird kaum noch zu Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus kommen. Bundesministerin von der Leyen rechnet für 2012 mit Einsparungen von rund einer Milliarde Euro und in den Folgejahren mit jährlich 1,3 Milliarden Euro weniger an Ausgaben. In 2010 wurden noch rund 1,86 Mrd. Euro in Existenzgründungen investiert.“

Anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen-Claudio Lemme: