Mutter-Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistung der GKV sicherstellen

Anlässlich der Verabschiedung eines gemeinsamen Entschließungsantrages von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen als Folge eines Berichts des Bundesrechnungshofes zur Bewilligungspraxis von Mutter-Vater-Kind-Kuren erklärt der Gesundheitsexperte und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Steffen-Claudio Lemme:


Der Bericht des Bundesrechnungshofes spricht eine deutliche Sprache. So verweist er auf Defizite bei der Bewilligungspraxis von Mutter-Vater-Kind-Kuren. Diesen Vorgängen muss durch den GKV-Spitzenverband unmittelbar Einhalt geboten werden. Denn die betroffenen Mütter und immer öfter auch Väter sind auf diese Leistungen zwingend angewiesen. Zurückhaltung bei der Leistungsgewährung wird den Kassen kein Geld sparen, sondern für die Gemeinschaft der Versicherten durch mögliche Folgeerkrankungen sogar teurer.

 

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz haben wir Sozialdemokraten aus gutem Grund jene Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben. Wir fordern daher die gesetzlichen Krankenkassen unmissverständlich auf, den Vorgaben des Gesetzes zu folgen.

 

Der gemeinsame Entschließungsantrag dient der Stärkung der Betroffenen. Er fordert die Verantwortlichen auf, bis spätestens Ende 2011 für ein transparentes und nachvollziehbares Bewilligungsverfahren Sorge zu tragen. Dies sieht auch eine grundlegende Überarbeitung der "Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation" sowie die Erarbeitung einheitlicher und verständlicher - mit einem Rechtsbehelf versehener - Antragsvorducke vor. Zudem wird klargestellt, dass für die Gewährung von Mutter-Vater-Kind-Kuren ambulante Maßnahmen nicht zwingend auszuschöpfen sind. Über die getroffenen Maßnahmen wird sich der Ausschuss für Gesundheit im März 2012 schriftlich Bericht erstatten lassen.

 

PM - SPD-Bundestagsfraktion