Beschluss über Eckpunkte unserer Bürgerversicherung

Zum Beschluss des Präsidiums der SPD vom 11. April hält Steffen-Claudio Lemme folgendes fest: 


„Auf einen modernisierten Entwurf für eine Bürgerversicherung haben die Bürgerinnen und Bürger lange gewartet. Nun treten wir Sozialdemokarten mit ersten Detailvorschlägen für unser Konzept in die politische Auseinandersetzung mit der Regierungskoalition ein. Wir setzen der Politik einseitiger Belastungen der Versicherten durch Beitragserhöhung und kleine Kopfpauschalen unseren Entwurf einer solidarischen und damit gerechten Finanzierung der medizinischen Versorgung entgegen. Mit unserem Vorschlag einer Drei-Säulen-Finanzierung aus Bürgerbeitrag, Arbeitgeberbeitrag und einem dynamisch wachsenden Steuerbeitrag schaffen wir jene Stabilität, die das System zukunftsfest machen wird. Nun wird es vor allem darum gehen Überzeugungsarbeit zu leisten, um die bereits hohe Zustimmung für eine solidarische Weiterentwicklung des Systems in alle gesellschaftlichen Schichten zu tragen.“

 

•    Bürgerbeitrag:

Der heutige Arbeitnehmerbeitrag wird zu einem Bürgerbeitrag weiterentwickelt, den alle Bürgerinnen und Bürger auf ihre Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit prozentual entrichten. Die Beitragsbemessungsgrenze wird nicht angehoben. Der Bürgerbeitragssatz wird einheitlich festgelegt – zur Stärkung des Wettbewerbs bekommen die Krankenkassen die Möglichkeit, diesen anzupassen. Insgesamt wird immer gleich viel Geld durch Arbeitgeber und Versicherte eingebracht (dauerhafte nominale Parität). Zusatz- und Sonderbeitrag fallen ersatzlos weg. Beim Bürgerbeitrag wird die Mindestverbeitragung für Selbständige auf 400,01 Euro abgesenkt. Damit gibt es für Selbständige mit geringem Einkommen erstmals faire Beiträge.

 

•    Arbeitgeberbeitrag:

Der Arbeitgeberbeitrag wird als prozentualer Beitrag auf die gesamte Lohn-summe der bürgerversicherten Beschäftigten eines Unternehmens / der Selbständigen erhoben. Damit entfällt im Arbeitgeberbeitrag die Beitragsbemessungsgrenze. Mit diesen Veränderungen stellen wir sicher, dass sich die Arbeitgeber und Versicherten zu gleichen Teilen an der Finanzierung der Bürgerversicherung beteiligen. Der Arbeitgeberbeitrag wird einheitlich direkt an den Gesundheitsfonds abgeführt.


•    Dynamisierter Steuerbeitrag:

Der Steuerzuschuss in die gesetzliche Krankenversicherung wird analog dem Verfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung dynamisiert. Die Dynamisierung wird aus den Mehreinnahmen einer Anhebung der Zinsabgeltungssteuer finanziert. Damit werden die Einkünfte aus Kapitalerträgen in die Finanzierung der Bürgerversicherung einbezogen. Wir werden einen Aufschlag auf die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erheben, um die Vermögenseinkünfte in die Finanzierung der Bürgerversicherung einzubeziehen.

 

Den ganzen Beschluss des Präsidiums zu den Details unseres überarbeiteten Bürgerversicherungskonzepts gibts hier_button_roh_150_fertig_tranparent (.pdf / 80KB)